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Portofreiheiten, Fürsten von Thurn und Taxis ca. 1910, Trauer-Briefkuvert der Fürstin von Thurn und Taxis an die gleichnamige Prinzessin in Bregenz (Villa Taxis) mit einer statt Briefmarke aufgeklebten Portofreiheits-Vignette „PORTOFREI im Sinne ...“ mit leichtem Stempel „GMÜNDEN“. Am 31. Dezember 1909 erlosch die Portofreiheit des fürstlichen Hauses Thurn und Taxis auf den bayerischen Posten. Dies berührte die Portofreiheit der fürstlichen Familie in Österreich jedoch nicht. Der Deutsch-Österreichische Postvertrag vom 7. Mai 1872 sah in Artikel 23 die Gleichstellung der Mitglieder des fürstlichen Hauses mit den Mitgliedern von Regentenfamilien vor. Deshalb blieb die Post der fürstlichen Familie aus Bayern und Österreich auch weiterhin vom bayerischen Postporto befreit. Die Portofreiheit der fürstlichen Familie war auch in Österreich laut Postvertrag gesichert, was aber nach der am 31. Dezember 1909 erloschenen Portofreiheit in Bayern nicht überall ganz klar war. Deshalb fertigte die fürstliche Familie private Aufklebezettel an, die im Text auf die besonderen Umstände hinwiesen. Ein seltener Brief. Signatur und Fotoattest Dr. Raybaudi (1975)
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