RÖMISCHE REPUBLIK. L. Cassius Longinus, 63 v. Chr.
Denar. Vestakopf mit Schleier n. l., im Felde r. zweihenklige Schale, unter dem Kinn Kontrollmarke S Rv. LONGIN III V Togatus n. l. stehend, mit der Rechten ein mit V beschriebenes Stimmtäfelchen in eine Urne legend. 4,01 g. 18 mm. Cr. 413/1, Syd. 935. Zwei kleine Prüfhiebe auf der Vs.
Knapp vorzüglich
Die Münzdarstellungen beziehen sich auf einen Vorfahren des Münzmeisters, L. Cassius Longus Ravilla. Typisch für seine Verhandlungsweise vor Gericht war die Frage Cui bono (“wem nützt es"). Als das Volk mit der laschen Verhandlungsführung eines Gerichts im großen Vestalinnenprozess ab 115 v. Chr. um den angeblich unsittlichen Lebenswandel einiger Vestalinnen unzufrieden war, wählten die Komitien auf Antrag des Volkstribuns Sextus Peducaeus im Jahr 113 v. Chr. Lucius Cassius Longinus zum Richter eines Sondergerichts, das die zuvor freigesprochenen Vestalinnen Licinia und Marcia zum Tode verurteilte. Erworben von Fa. Erich Graf Klenau von Klenova, Nürnberg, Auktion 30, (1970er Jahren), 527.